AGB

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über das Onlineangebot (“Webshop”) der Farie AG abgeschlossen werden.

Farie AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts aktuellste Version dieser AGB. AGB’s des Käufers oder abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern Farie AG diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Webshop richtet sich ausschliesslich an Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz, die erworbene Produkte nicht gewerblich nutzen werden. Ebenso erfolgen Lieferungen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.

Das jeweilige Angebot gilt, solange das Produkt im Webshop angeboten wird, steht aber immer unter dem Vorbehalt sich ändernder Preise. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt dieses im Webshop noch als verfügbar erscheint, tatsächlich aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss eines Kaufvertrages ändern.

2. Preise und Leistungsumfang

Die angegebenen Preise für die Fahrzeuge und andere Produkte verstehen sich als Indikationen; die effektiven Preise können davon abweichen und werden erst beim Checkout im Webshop angegeben.

Die Preise für die Dienstleistungen sind bei der Auswahl der einzelnen Leistungen im Webshop ersichtlich.

Preise sind in Schweizer Franken netto inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Sie können von der Farie AG jederzeit bis zum Vertragsschluss ohne Vorankündigung geändert werden. In den Preisen nicht inbegriffen sind Auslieferungen, zusätzliche Arbeiten, Material, Ersatzwagen und weitere Dienstleistungen.

3. Abbildung und Beschreibung der Fahrzeuge

Die abgebildeten Fahrzeuge entsprechen Marke und Typ, teilweise werden jedoch Illustrationen und Symbolbilder verwendet. Es kann daher immer zu Abweichungen zwischen den Produktfotos der Fahrzeuge und dem Original kommen. Das im Webshop enthaltene Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration.

Die Fahrzeuge sind im Webshop beschrieben. Die Angaben über die Fahrzeuge gelten unter Vorbehalt allfälliger Konstruktionsänderungen ab Werk oder nachträglich vorgenommenen zertifizierten Anpassungen. Die gemachten Angaben zu Ausstattung, Farbton, Gewicht, Verbrauch, Masse, Betriebskosten, und ähnliches im Webshop, in Angeboten, in der Werbung, in Bestellbestätigungen usw., werden von der Farie AG nach bestem Wissen erstellt. Die angegebenen Werte verstehen sich als Näherungswerte und können im Einzelfall von den realen Werten abweichen. Allfällige Abweichungen, insbesondere wenn solche auf herstellerseitige Anpassungen zurückzuführen sind, geben dem Kunden keinen Anspruch auf eine Bereitstellung der Fahrzeuge und Produkte zu den publizierten Werten. Kommt es zu erheblichen Abweichungen behält sich Farie AG vor, entsprechende Anpassungen in ihren Angeboten zu machen

4. Kauf

Farie AG bietet ihre Fahrzeuge und weitere Leistungen lediglich im Webshop online an. Mit Betätigung des Buttons zum Kauf bestätigt der Käufer sein Interesse am Erwerb des entsprechenden Fahrzeugs, Produktes oder der Dienstleistung. Der Fahrzeugkauf steht unter der Bedingung der Bestellbestätigung durch die Farie AG und - sofern anwendbar - der Finanzierung und/oder des Abschlusses eines Garantievertrages mit der Partnergesellschaft.

5. Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Webshop gelten als nicht verpflichtende Angebote der Farie AG. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie von Preisänderungen.

Ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Farie AG kommt für Fahrzeuge oder Dienstleistungen erst zustande, nachdem Farie AG dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail zugestellt hat und - sofern anwendbar - der Kunde allfälligen Geschäftsbedingungen der Versicherungs- und Finanzierungspartner zugestimmt hat.

6. Bestellbestätigung, Anzahlung und Zahlung

Farie AG schickt dem Kunden möglichst rasch nach der Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail zu. Erst mit Eingang der Bestellbestätigung durch Farie AG kommt der Kaufvertrag zustande.

Die Zahlungsfrist für den auf der Bestellbestätigung angegebenen Rechnungsbetrag beträgt 3 Tage nach Erhalt der Bestellbestätigung. Der Betrag ist auf die auf der Bestellbestätigung angegebene Bankverbindung der Farie AG zu überweisen. Der Kaufpreis respektive die Finanzierungsbestätigung des Finanzierungspartners muss auf jeden Fall 3 Tage vor Lieferung bzw. Abholung des Produkts bei Farie AG eingegangen sein. Wird der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht überwiesen, behält sich Farie AG das Recht vor vom Vertrag zurück zu treten und wird einen solchen Rücktritt dem Käufer per E-Mail mitteilen.

Farie AG kann eine Anzahlung verlangen. Falls eine Anzahlung geleistet worden ist, erstattet Farie AG diese zurück, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt.

7. Eigentumsvorbehalt

Fahrzeug und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises plus allfälliger Verzugszinsen und anderer Verpflichtungen im Eigentum der Farie AG respektive des Finanzierungsinstitut. Der Kunde darf bis zur vollständigen Eigentumsübertragung keine Verfügungen mit Fahrzeugen oder anderen Produkten vornehmen, welche das Eigentumsrecht beschränken oder dessen Ausübung behindern oder verunmöglichen; insbesondere dürfen Fahrzeuge und andere Produkte bis zur vollständigen Eigentumsübertragung nicht verkauft, vermietet, verschenkt oder verpfändet werden. Farie AG respektive das Finanzierungsinstitut ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

8. Verkauf von Fahrzeugen vom Kunden an die Farie AG

Verkauft der Kunde ein Fahrzeug an die Farie AG oder gibt er ein solches in Zahlung erklärt ausdrücklich, dass:
- er alleiniger und unbelasteter Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs ist und keine Ansprüche Dritter oder Eigentumsvorbehalte darauf bestehen;
- er gegenüber der Farie AG klar kommunizieren wird, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug mit laufendem Vertrag handelt;
- das Fahrzeug unfallfrei ist;
- der Kilometerstand gemäss Tacho den effektiv gefahrenen Kilometern entspricht;
- ihm keine verdeckten Mängel bekannt sind;
- er bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an die Farie AG die Gefahr von Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung trägt;

Stellt der Kunde der Farie AG Fotos oder andere urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung, räumt er der Farie AG an diesen Werken ein unlimitiertes und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde stellt der Farie AG nur solche Fotos oder andere urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung, bei denen er selbst über uneingeschränkte Rechte verfügt.

Sofern und soweit innert 12 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs an die Farie AG verdeckte Mängel am Fahrzeug entdeckt werden, kann die Farie AG diese Mängel geltend machen und der Kunde hat den entsprechenden Schaden zu ersetzen.

9. Gewährleistung/Garantie

Die Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen. Soweit zusätzliche Sachgewährleistungen über den Partner Quality1, Bubikon abgeschlossen wurden, gelten deren AVB und sie ist diesbezüglich ausschliesslicher Vertragspartner. Verfügt das Fahrzeug noch über eine laufende Werksgarantie, so erbringt ein Handelsvertreter (Markenvertreter) des Herstellers die darin geschuldeten Leistungen. Sofern eine Werksgarantie besteht, ist für den Garantiebeginn das Datum im Herstellersystem oder aber der allfällig vertraglich vereinbarte Garantiebeginn massgebend.

Allfällige Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Feststellung der Farie AG anzuzeigen oder von dieser prüfen zu lassen. Ohne Meldungen erfolgte Reparaturen verwirken den Gewährleistungsanspruch, ausser es liege Gefahr in Verzug vor. Der Kunde hat Farie AG respektive dem Garantiepartner das Fahrzeug auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Farie AG und der Garantiepartner sind berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen.

Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Kunde gegenüber Farie AG Anspruch auf Beseitigung von Mängeln durch Nachbesserung in der Form einer Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und der durch die fehlerhaften Teile direkt verursachten weiterern Schäden am Fahrzeug.

Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist der Kunde berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht. Bei Rückabwicklung des Vertrages sind die gefahrenen km zu einem Ansatz von CHF 2/km zu entschädigen und ein allfällig bereits entrichteter Kaufpreis ist zu verzinsen (Zinssatz 1% über dem Zinssatz für variable Hypotheken der Berner Kantonalbank). Vorgenommene Ein-, Um- und Ausbauten sowie deren Ein- und Ausbau, Montage werden nicht ersetzt und sind auf Aufforderung der Farie AG zurückzubauen.

Nachbesserung verlängert die generelle Garantieleistungsfrist für das Fahrzeug nicht.

Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn ein Haftungsausschlussgrund (siehe Ziff. 16) vorliegt. Natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus.

Farie AG haftet nicht für etwaig noch geltende Werksgarantie. Dies schliesst den Fall mit ein, dass ein Kunde zusätzliche Garantien gekauft haben sollte trotz geltender Werksgarantien. Doppelt garantierte Zeiten können nicht bei der Farie AG geltend gemacht werden.

10. Besichtigungs- und Auslieferungstermine

Der Kunde hat jederzeit das Recht, das gewünschte Fahrzeug zu besichtigen und soweit möglich auch probezufahren. Besichtigungstermine sind ausschliesslich über den Webshop zu buchen.

Die Farie AG bemüht sich, die Auslieferungstermine so gut wie möglich auf den Kundenwunsch auszurichten. Auslieferungstermine gemäss Bestellbestätigungen können nicht garantiert werden (siehe auch nachfolgend Ziffer 11). Die konkrete Buchung eines Auslieferungstermins erfolgt ausschliesslich online über den Webshop.

Buchungen von Besichtigungs- oder Auslieferungsterminen sind für die Farie AG erst verbindlich, wenn diese per E-Mail rückbestätigt wurden.

11. Auslieferung

Nach Versand der Bestellbestätigung wird mit dem Käufer ein individueller Liefertermin bzw. Abholtermin vereinbart. Solche Termine sind nicht verpflichtend, da es zu Lieferverzögerungen kommen kann. Lieferverzögerungen bis zu 90 Tagen werden vom Kunden akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist, und erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen durch den Kunden kann er durch schriftliche (eingeschriebene) Erklärung an Farie AG vom Kaufvertrag schadensersatzfrei zurücktreten. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus verspäteter Ablieferung des Kaufgegenstandes, insbesondere besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

Auf Wunsch wird Ihnen das Fahrzeug, gemäss Kostenangabe im Webshop nach Hause geliefert (“Home Delivery”). Die Übergabe erfolgt durch eine Fachperson im Auftrag von Farie AG. Falls die Übergabe nicht erfolgreich sein sollte, da der Kunde zum vereinbarten Zeitfenster nicht vor Ort ist, fällt eine Gebühr in Höhe von CHF 100.00 an. Die Kosten der Lieferung werden weder zurückerstattet noch an eine weitere Lieferung angerechnet.Bei einer Vor-Ort-Ablieferung befindet sich das Fahrzeug am jeweiligen angegebenen Standort von Farie AG. Mittels einer Terminvereinbarung kann das Fahrzeug am Standort übernommen werden. Die Übergabe erfolgt durch eine Fachperson im Auftrag von Farie AG. Rechte und Pflichten gehen mit der Übergabe an den Käufer über.

Voraussetzung für die Aushändigung des Fahrzeugs ist die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.

12. Rückgaberecht

Innert 14 Tagen ab erstem Auslieferungstermin kommt dem Kunden ein Rückgaberecht zu. Die erfolgte Nutzung wird dem Kunden wie folgt verrechnet:

- bis zu gefahrenen 250 km werden dem Kunden keine km-Kosten in Rechnung gestellt.
- ab gefahrenen 250km werden die Mehrkilometer zu einem Preis von CHF 2.50/km verrechnet.
- ab gefahrenen 500km behält sich die Farie AG das Recht vor, das Rückgaberecht zu verweigern.

Für die Rückgabe vereinbaren Kunde und Farie AG einen Rückgabetermin am Standort der Farie AG, zu welchem Farie AG einen Fahrzeugexperten aufbietet. Dem Kunden steht das Recht zu, auf eigene Rechnung einen Fahrzeugexperten beizuziehen. Werden anlässlich der Expertise Schäden entdeckt, sind diese durch den Kunden zu tragen. Bei grösseren Mängeln oder Schäden (Unfallfahrzeug etc.) behält sich Farie AG vor, das Rückgaberecht zu verweigern.

Durch den vorgenommene Ein-, Um-, Ausbauten sowie deren Ein- und Ausbau, werden nicht ersetzt oder entschädigt. Ein allfälliger Rückbau muss vom Kunden getragen werden.

Kosten in Folge von Mehrkilometern, Schäden und dergleichen werden in der Regel von mit einem Abzug bei der Kaufpreisrückerstattung ausgeglichen.

Die Kosten für verbrauchte Leistungen (wie z.B. Auslieferpakete, Heimlieferungen und ähnliches) sind von der Erstattung ausgenommen.

Falls bei der Auslieferung Home Delivery gewählt wurde, hat der Kunde ein Wahlrecht, ob er das Fahrzeug selber zurück bringen möchte oder ob es abgeholt werden soll. Falls bei der Auslieferung der Kunde Vor-Ort Ablieferung gewählt hat, hat er kein Wahlrecht und das Fahrzeug muss vom Kunden zurück zur Farie AG gebracht werden.

13. Verzug der Parteien

Ist der Kunde mit der Annahme oder der Kaufpreiszahlung in Verzug, kann Farie AG den Kunden (i) schriftlich mahnen, (ii) eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen und (iii) nach Ablauf dieser Nachfrist wahlweise (a.) schriftlich auf der Erfüllung des Kaufvertrags beharren und vom Kunden Schadenersatz wegen Verspätung verlangen; (b.) auf die Leistung/Abnahme des Kunden verzichten und vom Kunden Schadenersatz in Form einer Konventionalstrafe von 20% des Fahrzeug- oder Produktpreises wegen Nichterfüllung verlangen; (c.) vom Vertrag zurücktreten, wobei Farie AG vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags erwachsenen Schadens verlangen kann. Die Parteien anerkennen den Kaufvertrag als Schuldanerkennung.

Der Lieferverzug der Farie AG ist in Ziff. 11 geregelt. Dem Käufer stehen im Falle eines Verzugs der Farie AG keine Ansprüche zu.

14. Gefahrtragung

Bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden trägt die Farie AG die Gefahr von Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung.

Nutzen und Schaden gehen am vorgesehenen ersten Übergabetermin auf den Kunden über, unabhängig davon, ob sich dieser mit der Annahme des Produkts oder mit der Zahlung in Verzug befindet.

15. Haftung

Die Haftung der Farie AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Keinesfalls haftet Farie AG für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden (iii) entgangener Gewinn nicht realisierte Einsparungen, und (iv) Schäden aus Lieferverzug.

Die Haftung der Farie AG ist überdies ausgeschlossen bei (i) einer vertragswidrigen, widerrechtlichen oder unsachgemässen Nutzung, Aufbewahrung oder Lagerung der Fahrzeuge oder Produkte, (ii) der Vornahme von Reparaturen, Abänderungen oder Anpassungen durch nicht zertifizierte Personen, (iii) die Unterlassung regelmässiger Wartungen, (iv) die Verwendung Betriebsmitteln oder den Einsatz von Ersatz-, Zubehör- und Ladeteilen, die nicht zugelassen sind.

Im Falle höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, Unruhen, Kriege, Aufruhr, Boykott, Embargo, Sabotage, Streiks, Pandemien und ähnliche Ereignisse) und bei behördlichen Anordnungen entfällt die Haftung der Farie AG und allfällig vereinbarte Termine werden angemessen verlängert.

16. Verrechnungs- und Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen mit Forderungen von Farie AG zu verrechnen. Der Kunde darf das Vertragsverhältnis mit Farie AG nicht ohne schriftliche Einwilligung von Farie AG auf einen Rechtsnachfolger übertragen, ebenso wenig dürfen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Farie AG ohne schriftliche Einwilligung von Farie AG an Dritte abgetreten werden.

17. Datenschutz

Der Datenschutz ist ein wesentliches Element der Geschäftstätigkeit der Farie AG. Die Farie AG hält sich entsprechend an die Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und - soweit anwendbar - an einschlägige Datenschutzgesetzgebungen des Auslandes. Die auf der Webseite der Farie AG publizierte Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck und wie die Farie AG Daten erhebt und bearbeitet.

18. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine der unwirksamen oder unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken der entsprechenden Vereinbarung sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten, wenn sie an den betreffenden Punkt beim Abschluss der entsprechenden Vereinbarung gedacht hätten.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Farie AG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Farie AG in Bannwil, Bern. Farie AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz des Käufers einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.